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LSG Berlin, 13.03.2003 - L 8 RA 41/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Verfügbarkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt bei einer Arbeitslosigkeit im Ausland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 18.12.2001 - S 9 RA 3270/99
- LSG Berlin, 13.03.2003 - L 8 RA 41/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 19/95
Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug
Auszug aus LSG Berlin, 13.03.2003 - L 8 RA 41/02
Der im Recht der Rentenversicherung nicht näher definierte Begriff der Arbeitslosigkeit ist dem Arbeitsförderungsrecht zu entnehmen und unter Beachtung von Sinn und Zweck der jeweiligen rentenrechtlichen Regelung zu verwenden (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 5 m.w.N.). - BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 26/95
Anspruch auf Gewährung vorgezogenen Altersruhegeldes - Räumliche Bindung von …
Auszug aus LSG Berlin, 13.03.2003 - L 8 RA 41/02
Das SG hat unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (zuletzt BSG, Urteil vom 12. Dezember 1995 -5 RJ 26/95- m.w.N.) die maßgebenden Erwägungen zutreffend dargestellt, so dass der Senat darauf zur Vermeidung von Wiederholungen verweist (§ 153 Abs. 2 SGG).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2004 - L 18 KN 106/03
Rentenversicherung
Sie verweise zudem auf die Urteile des BSG vom 11.2.1993 -5 RJ 66/91- und des Landessozialgerichts (LSG) Berlin vom 13.3.2003 -L 8 RA 41/02- und sehe sich durch diese in ihrem Standpunkt bestätigt.Der Kläger hat ausgeführt, im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 9.7.1975 (gemeint ist die Entscheidung des LSG Berlin vom 13.3.2003, aaO) falle auf, dass dort auf die große Entfernung abgestellt werde.
- LSG Bayern, 16.11.2004 - L 6 RJ 627/03
Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Altersrente wegen …
So war der Kläger insbesondere weder zum Zeitpunkt des - im Hinblick auf den Zeitpunkt des Rentenantrags frühestmöglichen - Rentenbeginns, dem 11.05.2001 (§ 99 Abs. 1 Satz 2 SGB VI), noch während 52 Wochen nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten arbeitslos (vgl. zum folgenden insbesondere die Urteile des LSG Berlin vom 15.12.2003 - L 6 RA 47/03 und vom 13.03.2003 - L 8 RA 41/02, das Urteil des BSG vom 28.07.1992 - 5 RJ 62/91 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 6 und des EuGH vom 09.07.1975 - Rs 20/75 = SozR 6050 Art. 45 Nr. 1).